Neue Anforderungen an Lichtquellen
Die Energieetikette klassifiziert den Energieverbrauch von Elektrogeräten, Lichtquellen, Fahrzeugen und Gebäuden nach sieben Effizienzklassen von A bis G. Seit dem Beginn der Etikettierung in den 1980er-Jahren hat sich die Energieeffizienz der Verbraucher stark erhöht, und die Produkte haben sich in der Klassierung kontinuierlich verbessert. Bei Geräten und Lichtquellen wurden zusätzliche Effizienzklassen A+, A++ und teilweise sogar A+++ eingeführt, um die steigende Effizienz abzubilden. Bei den Fahrzeugen wurde die Skalierung der Etikette fortlaufend angepasst, sodass ein Auto mit Klasse A (Jahr 2019) deutlich sparsamer ist als ein Auto mit Klasse A (Jahr 2010).
Diese ungleiche Handhabung der Etikettierung verschiedener Energieverbraucher hat bei Konsumenten zu Verwirrung geführt. Die EU hat nun reagiert und ist bei der neuen Energieetikette wieder zur ursprünglichen Skalierung von A bis G zurückgekehrt. Mit der Einführung am 1. September 2021 sind die besten Produkte für Lichtquellen „nur“ in der Klasse C zu finden. Dadurch entsteht Spielraum für zukünftige technische Entwicklungen, die die Energieeffizienz weiter verbessern.
Das Aussehen und die Anforderungen der neuen Energieetikette für Lichtquellen sind nachstehend abgebildet.
Die Hersteller sind verpflichtet sicherzustellen, dass Lichtquellen und separate Betriebsgeräte mit allgemein verfügbaren Werkzeugen ohne dauerhafte Beschädigung des umgebenden Produkts (also der Leuchte) ausgetauscht werden können, es sei denn, die technische Dokumentation enthält eine auf der Funktionalität des umgebenden Produkts beruhende technische Begründung, warum ein Austausch der Lichtquellen und separaten Betriebsgeräte nicht sinnvoll wäre.
Anforderungen an Lichtquellen
Nach dem Rückzug der alten Verordnungen (244/2009, 1194/2012, 1428/2015) setzt die neue Verordnung (2019/2020) die Aus-Phasung ineffizienter Leuchtmittel fort.
Hinweis: Grundsätzlich werden keine Lampentypen verboten, sondern es werden Effizienzanforderungen gestellt, die mit bestimmten Leuchtmitteln nicht oder nur mit großem Aufwand erreichbar sind. Dies entspricht einem Quasiverbot, wodurch die Lampen vom Markt verschwinden werden.
Mit der Publikation der Verordnung „2019/2015/EU“ in der EU werden ab dem 25. Dezember 2019 auch die in der Schweiz geltenden Vorschriften angepasst. Die Etikettenpflicht für Leuchten wird gestrichen – diese Anforderung in der Energieeffizienzverordnung (EnEV), Anhang 3.1, ist somit nicht mehr rechtskräftig. Bereits vorhandene Energieetiketten müssen nicht entfernt werden. Alle anderen Vorschriften bleiben in Kraft.
Welche Lampen werden verboten, welche nicht – und wieso?
Ab September 2021 bzw. 2023 werden weitere Lampen aus dem Verkehr gezogen, einige bleiben weiterhin erlaubt. Die Begründung für das Aus-Phasing liegt zum einen bei der niedrigen Effizienz zum andern bei der Verfügbarkeit von LED-Ersatzprodukten.
Quelle: Stefan Gasser, 6.12.19 Neue EU-Anforderungen an Lichtquellen_2021
Prüfzeichen
Kennzeichnung CE
Das CE-Zeichen ist kein Prüfzeichen, aber zwingend erforderlich für den Vertrieb von Produkten innerhalb der EU. Damit dokumentieren Hersteller und Importeure, dass ihre Produkte den „grundlegenden Anforderungen“ einzelner EU-Richtlinien entsprechen, darunter fallen beispielsweise die Ökodesign- und EMV-Richtlinie. Auf Verlangen müssen Hersteller und Importeure den zuständigen Behörden die Konformität nachweisen.
Recycling
Der Recycling-Code dient der Kennzeichnung verschiedener Materialien zur Rückführung in den Wiederverwertungskreislauf. Der Code besteht aus dem Recyclingsymbol: drei oft grüne Pfeile, die den Verwertungskreislauf widerspiegeln sollen, sowie einer Nummer, die das Material kennzeichnet. Zumeist wird darunter auch ein Kürzel angegeben, das die Werkstoffgruppe angibt. Da dieses Kürzel variieren kann (z. B. PET oder auch PETE), ist die Nummer das Ausschlaggebende.
Prüfzeichen ENEC/VDE
Das ENEC-Zeichen (ENEC = European Norm Electrical Certification) dokumentiert, dass Leuchten und eingebaute Betriebsgeräte den aktuellen Normen entsprechen. Die Ziffer hinter dem Prüfzeichen weist auf den Sitz des zuständigen Prüfinstituts hin: In Deutschland ist das der VDE (Verband Deutscher Elektrotechniker), der sein Prüfzeichen mit dem ENEC-Zeichen kombiniert. Der VDE prüft in Deutschland nicht nur das Produkt, sondern überwacht auch die Fertigung.
Ballwurfsichere Leuchte
Damit auftreffende Bälle Leuchten nicht derart beschädigen, dass Teile abbrechen und herabfallen, müssen Leuchten für Sporthallen ballwurfsicher sein. Die Prüfung umfasst 36 Schüsse mit einem Handball aus drei Richtungen und einer Aufprallgeschwindigkeit von maximal 60 Stundenkilometern. Außerdem sollte die Rasterweite der Abdeckgitter stets deutlich kleiner sein als der Durchmesser der in der Halle verwendeten Bälle, damit kein Ball im Gitter hängen bleiben kann.
Einfaches Möbelzeichen
Das Gerät ist zum Ein- und Anbau an Möbel geeignet, die in ihrem Brandverhalten schwer und normal entflammbaren Baustoffen im Sinne von DIN 4102 Teil 1 entsprechen. Die Werkstoffe können beschichtet, furniert oder lackiert sein.
Doppeltes Möbelzeichen
Das Gerät ist zur Montage auf oder in Möbeln geeignet, die aus Werkstoffen mit unbekannten Entflammungseigenschaften bestehen.
F-Zeichen
Leuchten, die für die Montage auf normal entflammbaren Flächen geeignet sind.
Prüfzeichen GS
Das GS-Zeichen (= Geprüfte Sicherheit) muss immer in Verbindung mit der autorisierten Prüfstelle verwendet werden; in Deutschland sind dies beispielsweise der VDE oder der TÜV. Sie bestätigen mit dem GS-Zeichen, dass das geprüfte Produkt dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) entspricht.
International Featured Standards
Es bezeichnet eine Reihe von "Lebensmittel-, Produkt- und Servicestandards", die gewährleisten sollen, dass gemäß den mit den Kunden vereinbarten Spezifikationen ein konformes Produkt produziert wird bzw. eine Dienstleistung erbracht wird. Zu den International Featured Standards zählen: IFS Broker, IFS Cash&Carry/Wholesale, IFS Food (ehemals International Food Standard), IFS Food Store, IFS HPC, IFS Logistics und IFS PACsecure.
Kennzeichnung D-Zeichen
Leuchten für feuergefährdete Betriebsstätten: Die Temperatur der waagrechten Oberflächen darf bei normalem Betrieb maximal 90 °C betragen. Glasoberflächen von Leuchtstofflampen dürfen maximal 150 °C erreichen.
In feuergefährdeten Bereichen dürfen nur Leuchten mit der Kennzeichnung D und Schutzklasse IP 5X zum Einsatz kommen.
IK-Stossfestigkeit
Der IK-Stoßfestigkeitsgrad ist ein Maß für die Widerstandsfähigkeit von Gehäusen elektrischer Betriebsmittel gegen mechanische Beanspruchung – insbesondere Stoßbeanspruchung. Der IK-Code ist international nach EN 62262 normiert. Es gibt 10 Schutzarten, die entsprechend der Schlagenergie definiert sind, der das Gehäuse mindestens standhalten kann.
IK00 = keine Stossfestigkeit | IK10 = grösste Widerstandsfähigkeit.