Know How


Neue Anforderungen an Lichtquellen

Neue Energieetikette
Die Energieetikette klassifiziert den Energieverbrauch von Elektrogeräten, Lichtquellen, Fahrzeugen und Gebäuden nach sieben Effizienzklassen von A bis G. Seit dem Beginn der Etikettierung in den 1980-Jahren hat sich die Energieeffizienz der Energieverbraucher stark erhöht und die Produkte sind in der Klassierung stets besser geworden. Bei Geräten und Lichtquellen wurden in der Folge zusätzliche Effizienzklassen A+, A++ und zum Teil sogar A+++ eingeführt um die steigende Effizienz abbilden zu können. Bei den Fahrzeugen wurde die Skalierung der Etikette laufend angepasst, so dass ein Auto mit Klasse A (Jahr 2019) deutlich sparsamer ist als ein Auto mit Klasse A (Jahr 2010). Diese ungleiche Handhabung der Etikettierung der verschiedenen Energieverbraucher hat bei Konsumenten zu Verwirrung geführt. Die EU hat nun reagiert und ist bei der neuen Energieetikette wieder zur ursprünglichen Skalierung von A bis G zurückgekehrt, wobei mit der Einführung per 1.9.2021 die besten Produkte für Lichtquellen «nur» in der Klasse C zu finden sind. So hat man Spielraum für spätere technische Entwicklungen, welche die Energieeffizienz noch verbessern. Das Aussehen und die Anforderungen der neuen Energieetikette für Lichtquellen ist nachstehende abgebildet.
 
Je nach Typ der Lichtquelle (gebündeltes oder ungebündeltes Licht, mit oder ohne Betriebsgerät) müssen die in der Tabelle aufgeführten Lichtausbeuten mit Korrekturfaktoren multipliziert werden. Als Lichtquellen gelten Leuchtmittel (also z.B. LED-Lampen mit E27-Gewinde, LED-Spots mit Sockel GU10 oder LED-Tubes) und alle Leuchten mit fest verbauten LED-Leuchtmitteln. Die Hersteller müssen sicherstellen, dass Lichtquellen und separate Betriebsgeräte mit allgemein verfügbaren Werkzeugen ohne dauerhafte Beschädigung des umgebenden Produkts (also der Leuchte) ausgetauscht werden können, ausser wenn die technische Dokumentation eine auf der Funktionalität des umgebenden Produkts beruhende technische Begründung enthält, warum ein Austausch der Lichtquellen und separaten Betriebsgeräte nicht sinnvoll wäre.

Anforderungen an Lichtquellen
Nach dem Rückzug der alten Verordnungen (244/2009, 1194/2012, 1428/2015) setzt die neue Verordnung (2019/2020) die Aus-Phasung ineffizienter Leuchtmittel fort.
 
 
Für gewisse sensible Anwendungen gelten die in der Tabelle aufgeführten Verbote nicht. Z.B. in radiologisch-medizinischen Einrichtungen, Notfall- oder Militäreinrichtungen. Bemerkung: Grundsätzlich werden keine Lampentypen verboten, sondern es werden Effizienzanforderungen gestellt, die mit bestimmten Leuchtmittel nicht oder nur mit grossem Aufwand erreichbar sind. Das kommt einem Quasiverbot gleich und die Lampen werden vom Markt verschwinden. Durch die Publikation der Verordnung «2019/2015/EU» in der EU werden ab dem 25. Dezember 2019 auch die in der Schweiz geltenden Vorschriften angepasst. Die Etikettenpflicht für Leuchten wird gestrichen – diese Anforderung in der Energieeffizienzverordnung (EnEV), Anhang 3.1 ist somit nicht mehr rechtskräftig. Bereits vorhandene Energieetiketten müssen nicht entfernt werden. Alle anderen Vorschriften bleiben in Kraft.

Welche Lampen werden verboten, welche nicht – und wieso?
Ab September 2021 bzw. 2023 werden weitere Lampen aus dem Verkehr gezogen, einige bleiben weiterhin erlaubt. Die Begründung für das Aus-Phasing liegt zum einen bei der niedrigen Effizienz zum andern bei der Verfügbarkeit von LED-Ersatzprodukten.
 
 

Quelle: Stefan Gasser, 6.12.19 Neue EU-Anforderungen an Lichtquellen_2021

 
 

Prüfzeichen


 

Kennzeichnung CE

Das CE-Zeichen ist kein Prüfzeichen, aber zwingend erforderlich für den Vertrieb von Produkten innerhalb der EU. Damit dokumentieren Hersteller und Importeure, dass ihre Produkte den «grundlegenden Anforderungen» einzelner EU-Richtlinien entsprechen. Darunter fallen zum Beispiel die Ökodesign- und EMV-Richtlinie. Auf Verlangen müssen Hersteller und Importeure den zuständigen Behörden die Konformität nachweisen.

Recycling

Der Recycling-Code dient der Kennzeichnung verschiedener Materialien zur Rückführung in den Wiederverwertungskreislauf. Der Code besteht aus dem Recyclingsymbol: drei (oft grüne) Pfeile – die den Verwertungskreislauf widerspiegeln sollen – und einer Nummer, die das Material kennzeichnet. Zumeist wird darunter auch noch ein Kürzel angegeben, das die Werkstoffgruppe angibt. Weil dieses Kürzel variieren kann (z. B. PET aber auch PETE ist möglich), ist die Nummer das Ausschlaggebende.

Prüfzeichen ENEC/VDE

Das ENEC-Zeichen (ENEC = European Norm Electrical Certification) dokumentiert, dass Leuchten und eingebaute Betriebsgeräte den aktuellen Normen entsprechen. Die Ziffer hinter dem Prüfzeichen weist auf den Sitz des zuständigen Prüfinstituts hin: In Deutschland ist das der VDE (Verband Deutscher Elektrotechniker), der sein Prüfzeichen mit dem ENEC-Zeichen kombiniert. Der VDE prüft in Deutschland nicht nur das Produkt, sondern überwacht auch die Fertigung.

 

Ballwurfsichere Leuchte

Damit auftreffende Bälle Leuchten nicht derart beschädigen, dass Teile abbrechen und herabfallen, müssen Leuchten für Sporthallen ballwurfsicher sein. Die Prüfung umfasst 36 Schüsse mit einem Handball aus drei Richtungen und einer Aufprallgeschwindigkeit von maximal 60 Stundenkilometer. Außerdem sollte die Rasterweite der Abdeckgitter immer deutlich kleiner sein als die in der Halle verwendeten Bälle, damit kein Ball im Gitter hängen bleiben kann.

Einfaches Möbelzeichen

Das Gerät ist zum Ein- und Anbau an Möbel geeignet, die in ihrem Brandverhalten schwer und normal entflammbaren Baustoffen im Sinne von DIN 4102 Teil 1 enstprechen. Die Werkstoffe können beschichtet, furniert oder lackiert sein.

Doppeltes Möbelzeichen

Das Gerät ist zur Montage auf oder in Möbel geeignet, die aus Werkstoffen mit unbekannten Entflammungseigenschaften bestehen.

 

F-Zeichen

Leuchten, geeignet zur Montage auf normal entflammbaren Flächen.

Prüfzeichen GS

Das GS-Zeichen (= Geprüfte Sicherheit) muss immer in Verbindung mit der autorisierten Prüfstelle verwendet werden; in Deutschland sind dies z.B. VDE oder TÜV. Sie bestätigen mit dem GS-Zeichen, dass das geprüfte Produkt dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz GPSG entspricht.

International Featured Standards

bezeichnet eine Reihe von "Lebensmittel-, Produkt- und Servicestandards", die gewährleisten sollen, dass "gemäss den mit den Kunden vereinbarten Spezifikationen ein konformes Produkt" produziert wird bzw. eine Dienstleistung erbracht wird. Zu den International Featured Standards zählen: IFS Broker, IFS Cash&Carry / Wholesale, IFS Food (ehemals International Food Standard), IFS Food Store, IFS HPC, IFS Logistics und IFS PACsecure.

 

Kennzeichnung D-Zeichen

Leuchten für feuergefährdete Betriebsstätten.
Temperatur der waagrechten Oberflächen bei normalem Betrieb maximal 90°C. Glasoberflächen von Leuchtstofflampen maximal 150°C.

In feuergefährdeten Bereichen dürfen nur Leuchten mit der Kennzeichnung D und Schutzklasse IP 5X zum Einsatz kommen.

IK-Stossfestigkeit

Der IK-Stossfestigkeitsgrad ist ein Mass für die Widerstandsfähigkeit von Gehäusen elektrischer Betriebsmittel gegen mechanische Beanspruchung – insbesondere Stossbeanspruchung. Der IK-Code ist international genormt nach EN 62262. Es gibt 10 Schutzarten, entsprechend der Schlagenergie, der das Gehäuse mindestens standhalten kann. IK00 = keine Stossfestigkeit | IK10 = grösste Widerstandsfähigkeit.