Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Geltungsbereich 

Die nachstehenden AGB gelten für die gesamte Geschäftsverbindung der ELVE LICHT AG mit ihren Kunden.

 

2. Angebote und Preise

Die Angebote der ELVE LICHT AG erfolgen, sofern ihre Gültigkeitsdauer nicht ausdrücklich vermerkt ist, freibleibend und unverbindlich. Die Preise verstehen sich, wenn nichts anderes vereinbart wurde, ab Werk zuzüglich Mehrwertsteuer, Verpackung, Transportkosten und Abgaben. 

Lichtplanungen, die auf Verlangen des Interessenten erstellt werden, können verrechnet werden, wenn kein entsprechender Lieferauftrag erteilt wurde. 

Erhält ein Angebot oder eine Auftragsbestätigung der ELVE LICHT AG ein Produkt, das vom Vertragspartner bei einem Dritten zu beziehen ist, handelt es sich dabei um eine unverbindliche Empfehlung. Die ELVE LICHT AG übernimmt in einem solchen Fall keine Haftung.

 

3. Zahlungsbedingungen

Rechnungen von ELVE LICHT AG sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb 30 Tagen ohne jeden Abzug zahlbar. Andere Zahlungsfristen sind schriftlich zu vereinbaren.

 

4. Liefertermine, Lieferung und Verpackung

Die Lieferfristen werden nach bestem Vermögen eingehalten. Eventuelle Ersatzansprüche wegen Terminüberschreitung können nicht anerkannt werden. 

ELVE LICHT AG bestimmt die Art des Versandes. Sie ist berechtigt, die Waren in Teilsendungen auszuliefern. Der Kunde trägt die Versandkosten ab dem Ort der Niederlassung von ELVE LICHT AG. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk von ELVE LICHT AG verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. 

Einwegkartons und Verpackungsmaterial werden separat verrechnet. Die Entsorgung von Verpackungsmaterial geht zu Lasten des Empfängers.

           

5. Mustersendungen            

Nach Absprache werden Standardmuster bzw. LED Leuchten für Beleuchtungsproben während höchstens 30 Tage zur Verfügung gestellt. Innert dieser Zeit nicht retourniertes Material wird verrechnet. In jedem Fall werden LED Leuchten verrechnet, die unvollständig sind, vom Empfänger abgeändert oder beschädigt wurden.  

Muster, die auf Verlangen des Interessenten besonders angefertigt werden müssen, werden verrechnet.

 

6. Rücksendungen 

Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Es werden nur originalverpackte Produkte zurückgenommen. Beschädigtes Material wird nicht gutgeschrieben und wird dem Rücksender verrechnet. Im Falle von Reparaturen, werden diese zu Selbstkosten verrechnet. Fehlende Teile wie z.B. Befestigungsmaterial werden verrechnet. Spezialanfertigungen, abgeänderte Standardmodelle (Farbe oder Ausführung) werden nicht zurückgenommen.

 

7. Reklamationen 

Minder- oder Falschlieferungen, sowie erkennbare Mängel an der gesendeten Ware können nur innerhalb von sieben Tagen nach Ankunft der Lieferung beim Kunde schriftlich beanstandet werden. Das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung und Neulieferung steht in jedem Fall ELVE LICHT AG zu.

 

8. Garantie und Haftung 

Die Garantie für Leuchten, Netzteile, Dimmer und Zubehör beträgt, wenn nicht anders definiert, zwei Jahre nach erfolgter Ablieferung und beschränkt sich während dieser Frist auf Mängel, die nachweisbar auf Material- Ausführungs- und Konstruktionsfehler seitens ELVE LICHT AG zurückzuführen sind.  

Von der Garantie ausgeschlossen sind spezifische Entwicklungen, welche nach Konstruktionsangaben des Kunden hergestellt werden. 

Die Garantieleistung beschränkt sich einzig auf die fehlerhafte Ware.  

Zu einem Garantieausschluss führen:

- Nichtbeachten der Montage- und Bertriebsvorschriften

- Natürliche Abnutzung

- Reparaturen und Abänderungen durch den Kunden und Dritte

- Verwendung ungeeigneter Zubehörteile

- Unsachgemässe Behandlung

- Ungenügend gewartete Leuchten, Betriebsmittel und Systeme

- Schäden auf Grund höherer Gewalt (Feuer, Vandalismus, Unfallschäden) 

Jede weitere Garantie oder Schadenersatzleistung ist ausgeschlossen. Insbesondere werden keine Kosten für die Demontage und Wiedermontage von Leuchten und Apparaten oder deren Bestandteile sowie für andere Folgeschäden übernommen.

Jegliche Garantieansprüche setzten voraus, dass das defekte Material der Firma ELVE LICHT AG originalverpackt und franko zugestellt wird. 

Unter keinen Umständen haftet ELVE LICHT AG für Schäden, die nicht durch sie verschuldet und für die sie von Gesetzes wegen nicht zwingend einzustehen hat. Sie haftet u. a. nicht für folgende Schäden:

-           entgangene Gewinne, selbst wenn diese die unmittelbare Folge des schadenverursachenden Ereignisses sind;

-           mittelbare oder Folgeschäden, selbst wenn diese Schäden oder Verluste vorhersehbar waren oder ELVE LICHT AG auf das mögliche Eintreten hingewiesen wurde;

-           entgangene Geschäfte, Umsätze, verlorener Goodwill oder nicht realisierte Einsparungen.

 

9. Eigentumsvorbehalt 

Bei Bedarf behält sich ELVE LICHT AG vor, das Eigentum an gelieferter Ware im öffentlichen Register eintragen zu lassen. (Eigentumsvorbehalt)

 

10. Vorbehalte 

Auf allen Zeichnungen, Entwürfen, Schaltschemen, Simulationen und Kostenvoranschlägen behält sich ELVE LICHT AG das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen werden dem Empfänger persönlich anvertraut und dürfen ohne schriftliche Genehmigung der ELVE LICHT AG weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden. Auf Verlangen sind sie an ELVE LICHT AG zurückzugeben. 

Der Kunde hat kein Recht, Warenzeichen, Handelsnamen oder andere Bezeichnungen in der Werbung oder in Publikationen ohne schriftliche Zustimmung von ELVE LICHT AG zu benutzen.

 

11.   Nebenabreden 

Weitergehende Vereinbarungen als diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden gelten nur, soweit sie schriftlich vereinbart wurden.

 

12. Obligationenrecht 

Soweit diese Lieferbestimmungen keine speziellen Regelungen enthalten, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so sind die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.                                                                                                       

 

13. Erfüllungsort und Gerichtstand 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist CH-2540 Grenchen. ELVE LICHT AG ist berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu belangen.